Datum: Mittwoch, 23.03.2022
Zeit: ab 19 Uhr Ort: Kapelle, 4. Stock
zur Anmeldung
Psychisch kranke Rechtsbrecher:innen nicht in den Regelstrafvollzug einzuweisen, sondern ihnen entsprechende Betreuung in der Verwahrung zukommen zu lassen, ist das hehre Ansinnen des Maßnahmenvollzugs. Die Maßnahme aus den 1970er Jahren ist in den vergangenen 20 Jahren durch nicht adäquat ausgestattete und, geschuldet einem massiven Anstieg an Einweisungen, überfüllte Anstalten verkommen. Überfällig eine Reform des Maßnahmenvollzugs, die vom Justizministerium für 2022 angekündigt ist. Reichen die angedachten Reformen und die zusätzlich allozierten Finanzmittel aus, um den Maßnahmenvollzug so zu gestalten, dass der Großteil der Insassen wieder in unsere Gesellschaft zurückfinden kann? Und was ist mit jenen, die nicht mehr in die Gesellschaft (zurück) finden? Zentral ist die Ausstattung der Anstalten mit den entsprechenden psychiatrischen Fachkräften, um aktiv „Heilung“ zu begleiten. Dies ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern eine gesamtgesellschaftliche zur Aufstellung des psychiatrischen Versorgungsnetzwerks in Hinblick auf Diversität und Verfügbarkeit.
Es diskutieren: Martin Kitzberger, Klinischer Gesundheitspsychologe und Leiter des Forensischen Zentrums in der Strafvollzugsanstalt Asten Katharina Beclin, Strafrechtsexpertin am Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien N.N., BM für Justiz (angefragt) Moderation: Markus Fellinger, Evangelische Gefängnisseelsorge
In Kooperation mit Evangelische Gefängnisseelsorge und Evangelische Kirche.
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